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Information und Aufklärung von rechtanwalt.net - HGB Drittes Buch
| Das Handelsgesetzbuch [HGB] enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland. Das Handelsgesetzbuch setzt vor allem auf den Rechtsschein, um vorzunehmende Geschäfte zu erleichtern. Gleichzeitig enthält das Handelsgesetzbuch die Regelungen für die OHG, die KG und die stille Gesellschaft. Für Kapitalgesellschaften enthält das Handelsgesetzbuch Regelungen zu Abschlüssen und Berichten. Weiterhin bestehen im Handelsgesetzbuch Ergänzungsvorschriften für Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Genossenschaften. Mit wenigen Strafvorschriften gehört das Handelsgesetzbuch auch zum Nebenstrafrecht. Im Zweiten Buch des HGB werden Bestimmungen und Gesetze zu Handelsgesellschaften und zur Stillen Gesellschaft behandelt. |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Handelsgesetzbuch Drittes Buch
Handelsbücher
Zweiter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften
Erster Unterabschnitt
Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht
Zweiter Titel
Bilanz
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Handelsgesetzbuch - Drittes Buch § 266
Gliederung der Bilanz
1.) D i e B i l a n z i s t i n K o n t o f o r m a u f z u s t e l l e n.
Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
2.) A k t i v s e i t e
A.Anlagevermögen:
I.Immaterielle Vermögensgegenstände:
1.Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
2.Geschäfts- oder Firmenwert;
3.geleistete Anzahlungen;
II.Sachanlagen:
1.Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
2.technische Anlagen und Maschinen;
3.andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4.geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
III.Finanzanlagen:
1.Anteile an verbundenen Unternehmen;
2.Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3.Beteiligungen;
4.Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5.Wertpapiere des Anlagevermögens;
6.sonstige Ausleihungen.
B.Umlaufvermögen:
I.Vorräte:
1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2.unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
3.fertige Erzeugnisse und Waren;
4.geleistete Anzahlungen;
II.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2.Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
3.Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
4.sonstige Vermögensgegenstände;
III.Wertpapiere:
1.Anteile an verbundenen Unternehmen;
2.eigene Anteile;
3.sonstige Wertpapiere;
IV.Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
C.Rechnungsabgrenzungsposten.
3.) P a s s i v s e i t e
A.Eigenkapital:
I.Gezeichnetes Kapital;
II.Kapitalrücklage;
III.Gewinnrücklagen:
1.gesetzliche Rücklage;
2.Rücklage für eigene Anteile;
3.satzungsmäßige Rücklagen;
4.andere Gewinnrücklagen;
IV.Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V.Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
B.Rückstellungen:
1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
2.Steuerrückstellungen;
3.sonstige Rückstellungen.
C.Verbindlichkeiten:
1.Anleihen, davon konvertibel;
2.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3.erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5.Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7.Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8.sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D.Rechnungsabgrenzungsposten.
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